


von Josef Katzer, Obermeister
Im Zuge der anhaltenden öffentlichen Diskussion um die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme ist die Akzeptanz der HandwerkerPflichtversicherung zunehmend gesunken.
Einst ein sozialer Fortschritt für selbständige Handwerksmeister, genießt die Handwerkerrente in der Konkurrenz zu anderen privaten Vorsorgeformen immer weniger Vertrauen und ist zugleich nicht mehr wettbewerbsfähig.
Ordnungspolitisch setzt die Handwerker-Pflichtversicherung falsche Anreize.
In anderen Wirtschaftsbranchen entscheiden Unternehmer selber, in welcher Form sie für ihr Alter vorsorgen wollen. Diese Wahlmöglichkeiten werden zunehmen, da nach den Plänen der Bundesregierung in Zukunft auch Vorsorgeprodukte vorgesehen sind, die im Falle einer Insolvenz des Unternehmers nicht von Gläubigern eingezogen werden können
(Insolvenz-Schutz).
Betriebsinhaber, die sich als Einzelunternehmer in einem Vollhandwerk eintragen lassen, unterliegen dagegen immer noch der Pflichtversicherung,
es sei denn,
sie lassen sich als Gesellschafter einer juristischen Person, z. B. einer GmbH, eintragen oder weichen auf das handwerksähnliche Gewerbe oder andere Wirtschaftsbereiche aus. Von der Handwerkerrente als Pflichtversicherung gehen somit seit langem Fehlsteuerungen aus.
Zugleich erweist sich die Versicherungspflicht in der Kalkulation der Handwerksunternehmer immer häufiger als Wettbewerbshindernis, Kosten treibend und diskriminierend.
Mit der Novellierung der Handwerksordnung 2004 ist die Situation noch undurchsichtiger geworden. Unterschiedliche Anwendung und Auslegung für die einzelnen Personenkreise wie Meister, Kleingewerbetreibende, handwerksähnliche Gewerbe, Unternehmer in einem zulassungsfreien Handwerk usw. hat dadurch weiter zugenommen.
Angesichts dieser Sachlage ist die vollständige Abschaffung der Handwerker-Pflichtversicherung zu fordern.
Quelle: Jahresmagazin 2004
Mit freundlicher Genehmigung der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg