


von Josef Katzer, Obermeister
Die Hamburger Wirtschaft ist in besonderem Maße mittelständisch geprägt.
95 Prozent der ca. 150.000 in Hamburg ansässigen Unternehmen aus dem Bereich des Gewerbes und der freien Berufe beschäftigen weniger als 20 Mitarbeiter.
Kammer- und Innungen fordern konsequenterweise mittelstandsfreundliche Grundsätze der Hamburger Politik und ebensolche bundespolitischen Rahmenbedingungen.
Dabei arbeiten Kammer und Innungen im Bereich der technischen und betriebswirtschaftlichen Beratung eng abgestimmt zusammen.
Organisationsübergreifend sollen gegenüber den Handwerkern möglichst Intensivdienste aus einer Hand erbracht werden. Bei den notwendigen Beratungstätigkeiten erfolgt eine gegenseitige Hilfestellung, Unterstützung und Vermittlung.
Die Rechtsberatung auf dem Gebiet des Arbeits- und Tarifrechts wird für Innungsmitglieder von den Innungen wahrgenommen. Die Leistungen der Kammer umfassen Tarifauskünfte für Arbeitnehmer sowie für Nicht-Innungsmitglieder. Erforderliche Beratungsaufgaben in den Bereichen Stadtentwicklung, Bebauungsplanung, Vermittlung von Gewerbeflächen und Standorten in Gewerbehöfen werden von der Kammer wahrgenommen.
Die Innungen unterstützen die Kammer bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben und greifen auf diese Dienstleistungen zurück.
Nach den zur Verfügung stehenden vorläufigen Zahlen konnte das Gebäudereinigerhandwerk seinen Umsatz zumindest halten, eventuell sogar weiter steigern. In der klassischen Unterhaltsreinigung sind Zuwächse kaum noch zu erwarten, deshalb müssen wir neue Tätigkeitsfelder erschließen - z. B. im Facility Management und/oder auch in anderen Bereichen.
Das Gebäudereinigerhandwerk wurde Anfang des Jahres mit 52 anderen Handwerken von der Anlage A in die Anlage B 1 überführt.
Als so genanntes zulassungsfreies Handwerk bleibt ihm auch künftig die Gesellen- und Meisterausbildung erhalten, doch kann sich nun jeder, der sich eine fachgerechte Arbeitsausführung zutraut, nach Eintragung in die Handwerksrolle mit dein Gebäudereinigerhandwerk selbständig machen.
Der Wegfall der Meisterpflicht im Gebäudereinigerhandwerk ist ein großer Einschnitt. Zwar bleibt es ein Vollhandwerk, doch zählt es damit zukünftig zu den so genannten zulassungsfreien Handwerken.
Ein Verbleib in der Anlage A bei den zulassungspflichtigen Handwerken wäre mit untragbaren Nachteilen verbunden gewesen. Die 51 dort verbliebenen zulassungspflichtigen Gewerke befinden sich nämlich in einer nur vordergründig sicheren Rechtsposition.
So ist die Handwerksordnung durch die Gesetzesänderung derart aufgeweicht, dass eine Vielzahl, wenn nicht alle der für diese Gewerke typischen Tätigkeiten künftig von jedermann Lind damit natürlich auch von Gebäudereinigern ausgeübt werden können.
Bei einem Verbleib in der Handwerksrolle A wären die nichthandwerklichen Betriebe, welche die Unterhaltsreinigung ausüben, der Handelskammer zugeordnet worden.
Dies hätte enorme tarifpolitische Auswirkungen bis hin zum Verlust der für die Reinigungsbranche überaus wichtigen Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge.
Nur durch die Überführung des Gebäudereinigerhandwerks in die Anlage B 1 konnte die Aufspaltung im Interesse des Erhalts verbindlicher Tarifvorgaben für das gesamte Reinigungsgewerbe. das nun einheitlich als Gebäudereinigerhandwerk den Handwerkskammern zugeordnet bleibt, vermieden werden.
Zusätzlich besteht die Chance, dass Gebäudereiniger Arbeiten aus anderen Gewerken anbieten können, wie z.B. im Gebäudemanagement.
Um die neuen Marktchancen wahrzunehmen, bieten sich Anfänge einfacher Handwerkstätigkeiten aus anderen Gewerken an.
Ein großer Vorteil der Gebäudereinigerbranche ist in diesem Zusammenhang, dass sie Leute führen können, wovor andere Handwerke Angst haben.
Für die Ausweitung des Geschäftsfeldes auf neue Tätigkeiten wissen wir aus Erfahrung. dass die Firmen, die sich mit Gebäudemanagement beschäftigt haben, immer dann erfolgreich waren, wenn sie ihre Basiskompetenzen beibehalten haben und
Ring um Ring dazu aufgebaut haben.
Ein besonderes Betätigungsfeld der Innung war, die Ausbildungsabgabe abzuwehren. Das Gesetzgebungsverfahren für die Ausbildungsplatzabgabe ist nicht endgültig gestoppt.
Die Ausbildungsplatzabgabe hat in den Köpfen einiger Politiker und Gewerkschafter eine derartige Eigendynamik entwickelt, dass sie bei einem Abrücken von dem eigentlich als unsinnig erkannten Gesetzesvorhaben einen Gesichtsverlust befürchten.
So ist letztlich ein Gesetz verabschiedet worden, von dem alle Experten nichts und die meisten Bundestagsabgeordneten wenig halten.
Zu verweisen ist auf die Vorgehensweise der Landesinnung, wonach es in einer gemeinsamen Aktion aller Betriebe gelungen ist, die Zahl der Ausbildungsplätze gegenüber dem Vorjahr um 42 Prozent auf nunmehr 84 Personen im Jahr 2004 zu erhöhen.
Wirtschaftspolitisch sind weitere Lehrstellenangebote dringend notwendig, denn das Lehrstellendefizit ist bundesweit trotz des Ausbildungspaktes weiter gewachsen.
In den letzten Jahren haben wir immer wieder über die geplanten Eigenkapitalrichtlinien für die Vergabe von Krediten an Unternehmen, die unter Basel II in Antwort auf die Globalisierung auf Notenbank-Gouverneursebene erarbeitet werden, berichtet.
Nun wurden nach sechsjähriger Verhandlungszeit die neuen Eigenkapitalrichtlinien für Banken verabschiedet.
Banken müssen demzufolge prüfen, wie groß die Gefahr ist, dass Kunden ihre Kredite nicht zurückzahlen können. Die Geldinstitute stufen hierzu ihre Kunden nach Risikogruppen ein und berechnen davon in Abhängigkeit die Kosten.
Für Betriebe mit schlechter Bonität werden Kredite dadurch teurer, für solche mit guter Bonität werden sie günstiger als früher.
Spätestens ab 2006 müssen sich alle Banken, die sich für ein Standardverfahren bei der Risikobewertung entschieden haben, an diese Richtlinien halten.
Als Erfolg kann bewertet werden, dass die neuen Regeln eine "Mittelstands-komponente" enthalten, die dafür sorgen soll, dass kleine und mittlere Unternehmen bei der Kreditvergabe nicht benachteiligt werden.
Obgleich Über diese Mittelstandskomponente einige Forderungen des Handwerks umgesetzt wurden, muss betont werden, dass die Interessen des Mittelstandes in vielen Punkten nicht hinreichend berücksichtigt wurden.
In jedem Fall ist damit zu rechnen, dass die neuen Eigenkapitalrichtlinien zur Erschwernis bei der Kreditaufnahme führen werden.
Zwischenzeitlich hat auch die Politik bemerkt, dass über die Gründung einer Ich-AG leicht Leistungsmissbrauch betrieben werden kann.
Da die Versuchungen zu einem Missbrauch der Neuregelung des Arbeitslosen-geldes II durch "Hartz IV" nochmals gewaltig steigen dürften, soll nun dieser Entwicklung durch Vorgabe strengerer Gründungsvoraussetzungen Einhalt geboten werden.
So muss zukünftig jeder arbeitslose Existenzgründer einen Erfolg versprechenden Geschäftsplan vorlegen und der Existenzgründungszuschuss soll keine Pflichtleistung mehr sein, sondern im Ermessen der Arbeitsagenturen liegen.
So kann nur gehofft werden, dass gerade auch im Reinigungsbereich unüberlegte Gründungen zurückgehen oder doch zumindest keine staatliche Förderung mehr finden werden.
Inzwischen hat auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit
Frank-Jürgen Weise eingeräumt, dass die Selbständigkeit nicht immer tragfähig ist, und auch das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hat ergänzt, dass in so manchem Internet-Forum damit geworben wird, sich nur deshalb selbständig zu machen, um die Leistungsgewährung zu verlängern und es sich wohl demzufolge um "keine harten Existenzgründungen handelt".
Als verheerend für die Entwicklung im deutschen Handwerk sind die Überlegungen zu kritisieren, niedrige Standards für die Vergabekriterien "Zusätzlichkeit" und "Gemeinnützigkeit" festzulegen.
Die Politik muss im Interessenbekundungsverfahren unseres Erachtens schon sicherstellen, dass Langzeitarbeitslose nicht zur Billig-Konkurrenz für reguläre Arbeitskräfte gemacht werden.
Wie auch in den Vorjahren können wir feststellen, dass das Image des Gebäudereinigerhandwerks kontinuierlich gestiegen ist.
Die Landesinnung Hamburg wird diese Entwicklung weiterhin durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie konkrete Maßnahmen von Aus- und Weiterbildung unterstützen.
An diesem Anspruch müssen wir uns trotz verschlechterter Rahmenbedingungen auch weiterhin messen lassen.
Quelle: Jahresmagazin 2004
Mit freundlicher Genehmigung der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg
